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LSG Rheinland-Pfalz, 21.02.1989 - L 4 Vs 53/88 |
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LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. Februar 1989 - L 4 Vs 53/88 (https://dejure.org/1989,20428)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Neufeststellung - Grad der Behinderung - Einzel-GdB - Gesamt-GdB - wesentliche Änderung
Verfahrensgang
- SG Speyer, 22.04.1988 - S 12 Vs 559/87
- LSG Rheinland-Pfalz, 21.02.1989 - L 4 Vs 53/88
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 22.10.1986 - 9a RVs 55/85
Verfügungssätze eines Verwaltungsaktes - Inhalt der Bestandskraft eines …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 21.02.1989 - L 4 Vs 53/88
Wenn beim Vorliegen mehrerer Behinderungen in einzelnen Teilbehinderungen Änderungen eingetreten sind, ist eine Besserung der früher schon festgestellten Behinderung und eine damit verbundene mögliche Verringerung des GdB-Werts mit einer Erhöhung des GdB wegen neuer Behinderungen in eine Gesamtbetrachtung miteinzubeziehen (vgl BSG vom 22.10.1986 - 9a RVs 55/85 = SozR 1300 § 48 Nr. 29).
- SG Speyer, 16.01.2012 - S 5 SB 563/08
Der Tod des Klägers führt nicht zwangsläufig zum Erlöschen des Anspruchs auf …
Die lediglich verwaltungsintern ermittelten Einzel-GdB-Werte sind notwendige, aber nicht unmittelbare Rechtswirkung nach außen entfaltende Einzelelemente des allein anfechtbaren Gesamt-GdB (Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 21.02.1989, L 4 Vs 53/88). - SG Speyer, 11.03.2009 - S 5 SB 114/07
Diabetes mellitus: Anerkennung als Schwerbehinderter nicht allein wegen …
Die lediglich verwaltungsintern ermittelten Einzel-GdB-Werte sind notwendige, aber nicht unmittelbare Rechtswirkung nach außen entfaltende Einzelelemente des allein anfechtbaren Gesamt- GdB (Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 21.02.1989, L 4 Vs 53/88). - LSG Rheinland-Pfalz, 30.01.1990 - L 4 Vs 17/89
Gesamt-GdB - Rechtsschutzbedürfnis für Feststellung eines Einzel-GDB - …
Während damit die Höhe des Gesamt-GdB durch Bescheid festgestellt ist und der Kontrolle der Sozialgerichtsbarkeit unterliegt, ist dies bei den zugrunde liegenden Einzel-GdB-Werten nicht der Fall (vgl Urteil des Senats vom 21.2.1989 - L 4 Vs 53/88 = Meso B 10/468).